Batteriegesetzhinweise
Da wir Geräte, die auf den Betrieb mit Batterien oder Akkus angewiesen sind, vertreiben, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Altbatterien können bei nicht sachgemäßer Lagerung und Entsorgung Umwelt und Gesundheit schädigen. Gleichzeitig können auch wertvolle wiederverwertbare Rohstoffe enthalten sein. Batterien dürfen daher nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Sie sind als Endnutzer bzw. Endnutzerin zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
Sie können Batterien nach Gebrauch an den Verkäufer oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z. B. in öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Bei Versendern können Sie Batterien oder Akkus unentgeltlich auch per Post zurücksenden, wobei ggf. Vorgaben des Gefahrgutrechts zu beachten sind. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer bzw. Endnutzerinnen für die Entsorgung übliche Mengen sowie Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber in seinem Sortiment führt oder geführt hat.
Die durchgekreuzte Mültonne bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Unter den Tonnen sehen Sie ggf zusätzliche Buchstaben - diese deuten auf den Inhalt der Batterien hin:
Pb = Batterie enthält Blei
Hg = Batterie enthält Quecksilber
Cd = Batterie enthält Cadmium